Thema:
Re:Kündigungsfrage bei TG Stellplatz flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:18.05.19 16:22
Antwort auf:Re:Kündigungsfrage bei TG Stellplatz von Moosmann

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>>Der Zug dürfte jetzt abgefahren sein. Du hättest vielleicht erstmal mit dem Vermieter reden sollen, bevor du per Einschreiben Forderungen stellst.
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>Das hatte ich bereits im Winter und mit Ihm geredet, dass ich erstmals bis Frühjahr abwarte, ob und wieviel Putz bis dahin noch herunterfällt.
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>Hier mein Brief:
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>Herunterfallender Putz – Tiefgaragenstellplatz Nr. XX, XXXXstr. X, XXXXXXXXXXXX
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>Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
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>wie bereits im Winter kurz angesprochen, besteht seit einiger Zeit das Problem, dass unter dem Tiefgaragenstellplatz Nr. XX kleinere Stücke des Putzes von der Decke abblättert und auf mein Auto fällt.
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>Inzwischen sind zwei größere Stücke heruntergefallen.
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>Da ich in naher Zukunft ein neues Auto kaufe, wäre es sehr ärgerlich wenn die herunterfallenden Putzstücke die Lackierung eines Neuwagens beschädigen.
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>Deshalb möchte ich Sie bitten, in den nächsten 2 Wochen den o.g. Mangel zu beseitigen.
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>Selbstverständlich dürfen Sie entscheiden, welche Abhilfe zur Mängelbeseitigung wirtschaftlich machbar ist z.B. das anbringen einer Plane, ein komplettes Entfernen der maroden Putzschicht oder eine andere Möglichkeit.
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>Ich verlange keine teure Sanierung, die nicht zu bezahlen ist.
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>Mit Freundlichen Grüßen
>
>XXXXXXXXX


Das Problem ist, dass das Recht da nicht eindeutig auf deiner Seite ist, da eine Garage nicht mit Wohnraum gleichgestellt ist. Wenn der Putz schon zu Beginn deines Mietverhältnisses bröckelte, dann hast du eh keinerlei Aussicht auf Erfolg. Ich finde es kritisch, nach einem Gespräch vor ein paar Monaten dann direkt eine Zwei-Wochen-Frist zu setzen - die eh nicht einzuhalten ist. Das klingt dann eher wie ein Mieter, der einen Grund für eine Mietkürzung sucht. Sowas kannst du bei Schimmel in der Wohnung machen, aber nicht bei einer etwas maroden Garage (es sei denn die Garage ist Teil des Wohnungsmietvertrages).

Dass der Vermieter nicht froh ist, wenn er investieren soll, ist auch klar. Zumal die Mietpreise für einen Stellplatz jetzt nicht so hoch sind, d.h. eine Plane inkl. Montage kann locker die Mieteinnahmen von sechs Monaten kosten. Und wer haftet denn eigentlich, wenn dann mal die ganze Plane runterkommen sollte und aufs Auto fällt? Der Mieter, der die haben wollte?

Bei einer Garage ist es eigentlich unvermeidlich, dass irgendwann der Putz leidet. Hohe Feuchtigkeit, wenig Luft/Durchzug.

Ich würde an deiner Stelle versuchen, mir dir Kosten einer Neuverputzung der Decke mit dem Vermieter zu teilen - gegen einen entsprechenden Mietvertrag mit einer Mindestdauer, damit du nicht zwei Monate nach der Renovierung rausgeschmissen wirst. Es klingt aber eher so, als wollte der Vermieter nichts investieren - dann bleibt dir nur, eine andere Unterstellmöglichkeit zu suchen.


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