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Autor: | heffer | ||
Datum: | 17.05.19 14:00 | ||
Antwort auf: | Re:vermieten NT von 4thHorseman | ||
>es geht um die Reparaturen und Finanzierungskosten für das eigentum wie Mattr das beschrieben hatte. > Nicht nur das. Auch die Abschreibung für Abnutzung des Gebäudes kannst du nur geltend machen, wenn und solange du das Objekt vermietest. Edit: Sehe gerade, dass der Mattr das auch schon gesagt hat. |
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