Thema:
Re:Käufer gefunden, Vertrag prüfen lassen? flat
Autor: Adema
Datum:15.05.19 09:49
Antwort auf:Re:Käufer gefunden, Vertrag prüfen lassen? von Phil Gates

>Es herrscht ja immer noch Vertragsfreiheit. Die Notare setzen in der Regel den Kaufvertrag auf, aber nach den Vorgaben, die Verkäufer und Käufer machen, sprich, auf was die sich geeinigt haben. Zahlungsziel, mitverkaufstes Zubehör (Einbauküche, Möbel...), Gewährleistung, Zusicherungen hinsichtlich bestimmter Eigenschaften (Heizung 2017 gemacht, erfüllt die Norm XY) können frei vereinbart werden. Es lohnt sich daher, den Vertrag auch selbst nochmals zu lesen. Das ist keine Rocket Science und im Notfall kann man auch mal 200-300 Euro für einen Anwalt investieren, der sich mit Immobilienrecht auskennt. Mehr als ne Stunde braucht der dafür auch nicht, wenn man jetzt nicht gerade eine Gewerbeimmobilie in Frankfurt kauft oder veräußert.

Ok, also nehm ich den Vertrag meiner Schwester, geh zu nem Anwalt für Immobilienrecht, der checkt den für 200-300€, nach der Prüfung leite ich den an unseren Käufer weiter, der Käufer an den Notar, den er sich für den Kauf ausgesucht hat. Richtig, falsch, oder gibts Ergänzungen?


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