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Autor: | Bomber | ||
Datum: | 12.05.19 10:43 | ||
Antwort auf: | Re:Viel lustiger von Michel | ||
>>>ist es, wenn man 15 Euro bezahlt, WEIL man eine Parkscheibe drin hat, auf acht gestellt, weil man um 7:50 da war, die Parkscheibe aber erst ab neun benötigt wird. DANN IST DAS SCHEI*DING NÄMLICH UNGÜLTIG! >> >>Verstehe ich nicht. Wieso kostet es Strafe, eine Parkscheibe auszulegen, wenn gar keine benötigt wird? Ist doch völlig irrelevant, da nicht benötigt = "ungültig". > >weil er länger als 9 Uhr geparkt hat? ja, hab ich. Auf dem Schild stand 4 Stunden mit Scheibe von 9 bis 16:00. Ich also um 8 dorthin, auf acht gestellt und um 10 den Zettel gefunden mit der Begründung, dass keine ausreichende Parkkennzeichnung drin war. kurzes Googeln hilft da. Wäre sie auf 9 gestanden, hätte ich nix zählen müssen und hätte bis 13:00 stehen dürfen. Ich war einfach zu ehrlich, dass ich wirklich meine Ankunftszeit eingestellt habe. >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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