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Autor: | Corben Dallas | ||
Datum: | 10.05.19 11:15 | ||
Antwort auf: | Re:Besitzstörerhaftung von hellbringer | ||
>Eine Besitzstörungsklage ist aber keine Strafe. Das macht für den Zahlenden sicher einen technischen, aber keine praktischen Unterschied. :) Corben |
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