Thema:
Uns wurde (wohl) ein Unfallwagen verkauft, Hilfe! flat
Autor: 17383
Datum:27.04.19 13:24
Antwort auf:Auto-Thread #22: The Exotic-Car-Edition von king_erni

Schlaues Forum, ich bitte mal wieder zum Brainstorming :-D

Im April 2016 haben wir einen gebrauchten Sportsvan (32.000 km, Alter 2 Jahre) bei einem VW Händler gekauft. Gekennzeichnet war er als "Unfallfrei". Heute wollten wir den Wagen zwecks Inzahlungnahme bei einem anderen VW Händler schätzen lassen. Dieser hat uns nach der TÜV (?) Untersuchung mitgeteilt, dass die komplette (!) rechte Seite des Autos nachlackiert wurde. Und das wohl recht schlecht, was der Fachmann sogar mit der Hand fühlen konnte. Er würde uns daher 8.500€ geben, ohne diesen Schaden wären es etwa 10.000€.

In der "Verbindlichen Bestellung eines gebrauchten Fahrzeuges mit Garantie (Eigengeschäft)" wurde beim Kauf folgendes vermerkt:

Mängel und Unfallschäden lt. Vorbesitzer: "Das Fahrzeug weist dem Alter und dem KM Stand entsprechende Gebrauchsspuren auf"

Dem Verkäufer sind auf andere Weise Mängel und Unfallschäden bekannt: "Nein"

Der Verkäufer von heute meinte, wir sollen da auf jeden Fall auf den alten VW Händler zugehen, "das wäre eine Sauerei". Gut, der will mir was verkaufen, natürlich ist der auf meiner Seite :-D

Meine Fragen:

- Gilt eine komplette Lackierung einer Autoseite als Unfallschaden? Ich denke doch ja.
- Dieser Schaden ist doch sicher nicht durch die Passage "weist dem Alter/ KM Stand  entsprechende Gebrauchsspuren auf" abgedeckt?
- Wie geht man hier am besten vor? Der heutige Händler durfte (wollte) mir den Bericht des TÜV Mannes nicht geben.
- Wie teuer ist so ein Bericht, wenn ich den selbst beauftrage? Kann ich den in jeder Werkstatt, die auch TÜV anbietet, beauftragen?
- Ist das die Arbeit überhaupt wert, denn ich glaube ja, dass der alte Verkäufer erst mal sagen wird, dass wir das erst nach Kauf haben machen lassen ("Aussage gg Aussage") oder er von dem Schaden nichts wusste, habe er ja auch mit "nein" entsprechend angegeben.
- Ich würde dem Geschäftsleiter des VW Hauses zunächst eine neutrale E-Mail mit Bitte um Stellungnahme schreiben. Dieser wird dann wahrscheinlich erst mal ein Gutachten haben wollen, welches ich ja zahlen muss. Wie würden die Experten hier vorgehen?
- Rechtschutzversicherung haben wir nicht.

Danke schön!


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