Thema:
Re:Steuerfrage betreff Leben im Ausland... flat
Autor: Rikkimaru
Datum:17.04.19 21:01
Antwort auf:Re:Steuerfrage betreff Leben im Ausland... von Spaceace

>Steuern auf Immoeinkomnen darfst du Japaner auch weiterhin hier in D latzen. Welcome.
>
>Bei Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften gibts hier auch mal mind 15% Abzug. Wenn es ein DBA gibt wirds wenigstens angerechnet.
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>Viel Spaß wenn die Homies hier mir den Vorauszahlungen kommen.
>
>Und: das Beste! Wenn du Steuerguthaben aufgrund der Vorauszahlungen hast: das kannste nichtmal vererben.
>
>Ach, warum antworte ich überhaupt.


Danke schon mal dafür. Ich werde mich sowieso mit dem Steuerberater zusammensetzen. Ist ja eigentlich egal, wo ich die Steuern zahle, Japan und Deutschland nehmen sich da nicht soviel. Die Mieteinkommen sind eben so eine Sache, da muss ich mich mal ganz genau informieren.


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