Thema:
Re:Steuerfrage betreff Leben im Ausland... flat
Autor: Spaceace
Datum:17.04.19 20:39
Antwort auf:Steuerfrage betreff Leben im Ausland... von Rikkimaru

Steuern auf Immoeinkomnen darfst du Japaner auch weiterhin hier in D latzen. Welcome.

Bei Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften gibts hier auch mal mind 15% Abzug. Wenn es ein DBA gibt wirds wenigstens angerechnet.

Viel Spaß wenn die Homies hier mir den Vorauszahlungen kommen.

Und: das Beste! Wenn du Steuerguthaben aufgrund der Vorauszahlungen hast: das kannste nichtmal vererben.

Ach, warum antworte ich überhaupt.


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