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Autor: | Spaceace | ||
Datum: | 17.04.19 20:39 | ||
Antwort auf: | Steuerfrage betreff Leben im Ausland... von Rikkimaru | ||
Steuern auf Immoeinkomnen darfst du Japaner auch weiterhin hier in D latzen. Welcome. Bei Ausschüttungen inländischer Kapitalgesellschaften gibts hier auch mal mind 15% Abzug. Wenn es ein DBA gibt wirds wenigstens angerechnet. Viel Spaß wenn die Homies hier mir den Vorauszahlungen kommen. Und: das Beste! Wenn du Steuerguthaben aufgrund der Vorauszahlungen hast: das kannste nichtmal vererben. Ach, warum antworte ich überhaupt. |
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