Thema:
Re:3 Jahre Bewährung flat
Autor: Phil Gates
Datum:16.04.19 16:07
Antwort auf:Re:3 Jahre Bewährung von K!M

>Hoeneß war aber ganz echt und richtig im Knast, bei einem sechstelligen Schade.

Ja. Aber hier wurde ja bemängelt, dass man ihn mit Samthandschuhen angepackt hätte, weil er reich ist. Hier würden wohl einige gerne die Bonzen bei Wasser und Brot ins tiefste Verließ stecken.

Das Strafvollzugsgesetz (und das Grundgesetzt) sieht das aber ein klein wenig anders. Da gilt der "Angleichungsgrundsatz", das heißt, der Strafvollzug soll möglichst auf das Leben in Freiheit vorbereiten und diesem so weit wie möglich angenähert sein, je nach Gefährlichkeit. Dass Herr Hoeneß nicht gefährlich ist, darf man wohl unterstellen. Dass er so doof ist, die Biege zu machen, ist unwahrscheinlich. Also kann man so jemandem relativ schnell den offenen Vollzug und eine Beschäftigung außerhalb der JVA gestatten. Ganoven-Ede hingegen... tja. So ist das halt.


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