Thema:
Re:beim Filmkauf ebenso flat
Autor: JPS
Datum:06.04.19 16:30
Antwort auf:Re:beim Filmkauf ebenso von Telemesse

>Ansonsten gilt in regelmäßiger Rechtssprechung: Ware gilt dann als "neu", wenn sie noch nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzt wurde.

Das kann ich als Kunde aber nicht feststellen, wenn die Folie nicht original ist. Von daher erwarte ich als Neuwarenkäufer schon auch die Originalfolie. Es wäre mir zwar zu blöd das zurückzuschicken, wenn sonst alles einwandfrei ist, aber wenn das mehrfach vorkommt fliegt der Shop von meiner Liste vertrauenswürdiger Händler und wird gemieden.


< antworten >