Thema:
Re:beim Filmkauf ebenso flat
Autor: Sachiel
Datum:06.04.19 15:30
Antwort auf:Re:beim Filmkauf ebenso von Telemesse

>>>Aber Freundin arbeitet für einen Filmversand, da sind die Filme neu und ungeöffnet.
>>>Die wollen sogar ernsthaft Filme tauschen weil die Plastikfolie nicht original von Disney eingeschweißt wurde, erkennt man wohl.
>>
>>Und warum ist das nicht nachvollziehbar? Wenn ich Neuware kaufe und die Plastikfolie nicht der ursprünglichen entspricht, muss ich davon ausgehen, dass die Ware schon ausgepackt war und trotzdem als Neuware zu einem Neuwarenpreis verkauft wird.


Das weiß man dann doch aber nicht, wenn es nicht die Originalfolie ist.

>In gewissen Handelsketten ist es gängige Praxis das Neuware geöffnet, die Datenträger herausgenommen und nur die Leerhüllen im Regal stehen. Deswegen handelt es sich aber immer noch um Neuware. Ob irgendein Sammler scharf auf eine bestimmte Plastefolienverpackung ist dürfte mit der rechtlichen Definition von Neuware herzlich wenig zutun haben. Da müsste imo noch zusätzlich der Vermerk „in ungeöffneter Originalverpackung“ explizit mit in der Anzeige stehen um wirklich einen Anspruch begründen zu können.
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>Ansonsten gilt in regelmäßiger Rechtssprechung: Ware gilt dann als "neu", wenn sie noch nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch benutzt wurde.
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>>Ist ja nicht gerade eine unübliche Praxis, dass Shops zurückgebrachte Artikel oder sogar gut erhaltene Gebrauchtware einfach selbst verschweißen.


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