Thema:
Re:Juristen vor: DNA Test rechtmässig? flat
Autor: 4thHorseman (deaktiviert)
Datum:05.04.19 14:09
Antwort auf:Re:Juristen vor: DNA Test rechtmässig? von Goldfisch

>Das Kind kann ja wohl am wenigsten dazu. Und wird auch überhaupt nicht gefragt.

das kind ist die person die den unterhaltsanspruch geltend macht. nicht die Mutter. Die Mutter sit nur die vertreterin des Kindes, da dieses nicht volljährig ist.

Das Kind ist die Person, die das recht hat zu wissen, wer der Vater ist und auch Unterhalt zu sehen. Dieser ist dem Kind geschuldet, nicht der Frau. die kann U.U: auch einen Unterhalt bekommen aber das hat damit erstmal nix zu tun.

Die klägerin in so einem Verfahren ist also das Kind, nicht die Mutter.


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