Thema:
Re:Juristen vor: DNA Test rechtmässig? flat
Autor: jabbathehutt
Datum:04.04.19 22:14
Antwort auf:Re:Juristen vor: DNA Test rechtmässig? von Telemesse

>>Ein Vaterschaftstest kann vom Jugendamt verlangt werden...
>>Verweigert der (evtl.) Vater den Test, kann eine Vaterschaftsklage eingereicht werden.
>>
>>Wenn dein Bruder seinem Unterhalt nicht nachkommt, zahlt der Staat unterhaltsvorschuss und will die vorgestreckte Kohle wiederholen.
>>
>>Wenn dein Bruder nicht greifbar ist- nun...dann seid ihr als nächste Verwandtschaft halt dran.
>>
>>
>>----------------------
>Seit wann haftet jemand für seinen Bruder?
>Von einer Unterhaltshaftung für Neffen oder Nichten habe ich noch nie gehört.


hat niemand behauptet...
es geht um die vaterschaftsklage und der Feststellung ob der Bruder die Rechnung bekommt.
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