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Autor: | jabbathehutt | ||
Datum: | 04.04.19 22:14 | ||
Antwort auf: | Re:Juristen vor: DNA Test rechtmässig? von Telemesse | ||
>>Ein Vaterschaftstest kann vom Jugendamt verlangt werden... >>Verweigert der (evtl.) Vater den Test, kann eine Vaterschaftsklage eingereicht werden. >> >>Wenn dein Bruder seinem Unterhalt nicht nachkommt, zahlt der Staat unterhaltsvorschuss und will die vorgestreckte Kohle wiederholen. >> >>Wenn dein Bruder nicht greifbar ist- nun...dann seid ihr als nächste Verwandtschaft halt dran. >> >> >>---------------------- >Seit wann haftet jemand für seinen Bruder? >Von einer Unterhaltshaftung für Neffen oder Nichten habe ich noch nie gehört. hat niemand behauptet... es geht um die vaterschaftsklage und der Feststellung ob der Bruder die Rechnung bekommt. ---------------------- Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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