Thema:
Re:Juristen vor: DNA Test rechtmässig? flat
Autor: jabbathehutt
Datum:04.04.19 21:08
Antwort auf:Juristen vor: DNA Test rechtmässig? von Maxiplus

Ein Vaterschaftstest kann vom Jugendamt verlangt werden...
Verweigert der (evtl.) Vater den Test, kann eine Vaterschaftsklage eingereicht werden.

Wenn dein Bruder seinem Unterhalt nicht nachkommt, zahlt der Staat unterhaltsvorschuss und will die vorgestreckte Kohle wiederholen.

Wenn dein Bruder nicht greifbar ist- nun...dann seid ihr als nächste Verwandtschaft halt dran.


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