Thema:
Re:Juristen vor: DNA Test rechtmässig? flat
Autor: Telemesse
Datum:04.04.19 14:32
Antwort auf:Re:Juristen vor: DNA Test rechtmässig? von Maxiplus

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>>Hattest du mal was mit der Ex deines Bruders? Ansonsten wüsste ich nicht wieso du mit Angelegenheiten deines Bruders irgendwas zu tun haben solltest.
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>Natürlich nicht, es geht einzig um die Vaterschaft meines Bruders. Vermutlich wird davon ausgegangen, wir wären uns genetisch so nahe, daß sich diese auch mit meinen Daten feststellen lassen würde.
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>>Ich würde einfach ans Gericht schreiben:
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>>„Sehr geehrte Damen und Herren,
>>die genannte Dame ist mir zwar bekannt jedoch habe und hatte ich nie irgendein engeres Verhältniss zu Ihr. Daher bitte ich um Mitteilung ob es für mich eine rechtliche Verpflichtung an der Teilnahme eines DNA Tests gibt. Falls ja nennen sie mir bitte die exakte rechtliche Grundlage so das ich diese ggfls. durch meinen Rechtsbeistand überprüfen lassen kann.“
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>Mal sehen. Das Schreiben kam ja höchstselbst vom Amtsgericht, meine Eltern haben ihre jeweiligen schon vor längerer Zeit erhalten. Da ist definitiv schon ein amtlicher Prozess im Gange, deswegen bin ich ja so unschlüssig.


Das bestreitet ja niemand. Sicherlich ist das ein offizieller Vorgang. Das Gericht versucht Beweismittel beizubringen. D.h. aber noch lange nicht das du dabei mitwirken musst. Dabei muss man immer auf den genauen Wortlaut der Schreiben achten. Wenn es eine Rechtsverpflichtung gibt wird diese i.d.R. in den Schreiben explizit erwähnt und es werden Fristen genannt in denen du den Aufforderungen nachkommen musst. Wenn es keine Rechtsverpflichtung gibt dann wird eben „nur“ gebeten oder aufgefordert und eben auch keine Rechtsgrundlage angeführt.
Deswegen würde ich einfach wie oben geschrieben nachfragen. Darauf müssen die dir nämlich rechtsverbindlich antworten.


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