Thema:
Re:§ 25 Tierhaltung flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:27.03.19 11:59
Antwort auf:§ 25 Tierhaltung von Sunspecter

>Ich will mir ja bald einen Hund zulegen. Bin eigentlich fest davon ausgegangen, dass Tiere bei mir im Haus erlaubt sind, weil zwei meiner Nachbarn einen Hund und eine Katze haben. Schauste trotzdem nochmal in deinen Mietvertrag, dachte ich, und da steht:
>
>"Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren (Ziervögel etc.) nur mit Zustimmung des Vermieters halten."
>
>Ist das so eine Standardfloskel oder sollte ich meinen Mieter anbetteln und mir eventuelle eine Abfuhr einhandeln? Ich hab den Typen in fünf Jahren nicht einmal gesehen (er lebt irgendwo am Arsch der Heide) - wenn ich aber frage und er nein sagt, zieht das Argument "Ups, wusste ich nicht, hab den Mietvertrag nicht nochmal gelesen, aber meine Nachbarn haben doch auch Haustiere" nicht. Das wäre dann Vorsatz.
>
>Was denkt ihr?


Katzen zählen als Kleintiere und sind daher immer erlaubt. Bei Hunden kann es im Mietvertrag ausgeschlossen werden, wenn allerdings für einen anderen Mieter eine Ausnahme gilt kannst du dich darauf berufen und auch einen Hund haben.


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname