Thema: |
|
||
Autor: | Lynne | ||
Datum: | 27.03.19 11:59 | ||
Antwort auf: | Re:§ 25 Tierhaltung von Wurzelgnom | ||
> >habe ich bei dem bgh urteil gerade gesehen. Dennoch ist es nicht ganz einfach. >Ein Interessenkonflikt wäre doch aber z.b. wenn das Haus schon voller Hunde wäre? >so habe ich das in dem Absatz verstanden. Also damit würde der Vermieter in einem Rechtsstreit sicher voll auf die Fresse fliegen. Wenn du in einer Wohnung Hunde/Katzen stapelst, dann kann man sicher eine Obergrenze ziehen. Aber in einem MFH mit 6 Parteien den letzten Mietern einen Hund untersagen, weil die anderen 5 schon einen haben? Das würde bestimmt spannend ;) Lynne |
|||
< antworten > | |||