Thema:
Re:§ 25 Tierhaltung flat
Autor: Buttplug
Datum:27.03.19 11:47
Antwort auf:Re:§ 25 Tierhaltung von Sunspecter

>>>Ich will mir ja bald einen Hund zulegen. Bin eigentlich fest davon ausgegangen, dass Tiere bei mir im Haus erlaubt sind, weil zwei meiner Nachbarn einen Hund und eine Katze haben. Schauste trotzdem nochmal in deinen Mietvertrag, dachte ich, und da steht:
>>>
>>>"Der Mieter darf Haustiere mit Ausnahme von Kleintieren (Ziervögel etc.) nur mit Zustimmung des Vermieters halten."
>>>
>>>Ist das so eine Standardfloskel oder sollte ich meinen Mieter anbetteln und mir eventuelle eine Abfuhr einhandeln? Ich hab den Typen in fünf Jahren nicht einmal gesehen (er lebt irgendwo am Arsch der Heide) - wenn ich aber frage und er nein sagt, zieht das Argument "Ups, wusste ich nicht, hab den Mietvertrag nicht nochmal gelesen, aber meine Nachbarn haben doch auch Haustiere" nicht. Das wäre dann Vorsatz.
>>>
>>>Was denkt ihr?
>>
>>Diese pauschalen Texte in den Verträgen sind nicht rechtsverbindlich, hat der BGH entschieden:
>>
>>Die BGH-Rechtsprechung zur Tierhaltung ist insoweit zusammenzufassen, als
>>
>>1.   ein pauschales und grundsätzliches Tierhaltungsverbot unabhängig von der Vereinbarung im Mietvertrag unangemessen und damit nicht erlaubt ist,
>>2.   die Haltung von Kleintieren immer erlaubt ist und
>>3.   die Tierhaltung im Einzelfall auf der Grundlage einer Interessenabwägung beurteilt werden muss.
>>
>>[https://www.mietrecht.org/tierhaltung/wichtige-bgh-urteile-zur-tierhaltung-in-der-mietwohnung/]
>>
>>In den Mietverträgen unserer Genossenschaft steht sowas auch - solange es keine Beschwerden über etwaige Tiere gibt, interessiert das da aber keine Sau.
>>
>>Lynne
>
>Geil, danke! Den Vermieter würdest du aber dennoch fragen?


Bei uns im tierheim werden Hunde nur vermittelt, wenn eine schriftliche Erlaubnis vorliegt.
Ich würde generell immer den Vermieter fragen, sofern es nicht eindeutig im Mietvertrag erlaubt ist.


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