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Autor: | Sunspecter | ||
Datum: | 27.03.19 11:40 | ||
Antwort auf: | Re:§ 25 Tierhaltung von Wurzelgnom | ||
>> >>> >>>Der Vermieter kann das halt bestimmen, ist doch völlig normal dass man nachfragt. >>>IMO ist das auch ermessenssache, wenn schon 5 Hunde im Haus rumtigern sagt man als Vermieter irgendwann ok, es reicht. >> >>Also da hättest du als Vermieter aber einen ziemlich schlechten Stand, wenn du so argumentieren würdest. > >habe ich bei dem bgh urteil gerade gesehen. Dennoch ist es nicht ganz einfach. >Ein Interessenkonflikt wäre doch aber z.b. wenn das Haus schon voller Hunde wäre? >so habe ich das in dem Absatz verstanden. > Ach, der Hundemensch ist seit nem Jahr ausgezogen, Katze lebt noch. Gekläffe oder ähnlich ist hier nicht. |
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