Thema:
Re:Maniac ist gar nicht betroffen flat
Autor: moishe maseltov
Datum:26.03.19 18:34
Antwort auf:Re:Maniac ist gar nicht betroffen von spinatihero

>>Dafür ist das Maniac wohl aber vom Artikel 11 (jetzt 15) betroffen. Nur "sehr kurze" Auszüge sind erlaubt. Eventuell muss man dann auch Posts, die in die Vergangenheit gehen, löschen, da die Rechte 2 Jahre lang anhalten.
>
>Der Artikel 11 ist in ähnlicher Form längst untersagt, nur nicht EU weit. Und deswegen gibt es Reformen, damit sie angepasst werden. Es ist also wieder Quatsch was Du schreibst. Zum einen gibt es hier kaum kopierte Texte, zum anderen wäre es nach der Reform auch Wurst weil das hier nicht kommerziell ist und die Betreiber nicht davon ausgehen können dass hier Massen an Urheber Werken verbreitet werden, da dieses Forum moderiert wird.


OK und deswegen wurde er durchgewunken? Mir ist klar, dass ähnliche Gesetze bereits gescheitert sind. Und das Forum bleibt so lange non-kommerziell, bis halt das Geld ausgeht. Am Rande gibts schon einige kopierte Texte hier, ist auch ganz normal bei einem Forum. Warum vermischst du hier Art11 und 13?

>Wenn also aus heiterem Himmel jemand einen Thread findet wo ein Text so verbreitet wurde wird der gelöscht und fertig.

Hier gibts einige Posts, da müsste jemand ein paar Arbeitstage investieren.

>>Im Video gibt er zu, dass er keinen Schaden von Youtube trägt, nur durch "ein Konkurrenzangebot" (fiktiv).
>
>Merke! Erst wenn jeder Schaden durch etwas erfährt, gehört er reformiert.


Dachte, das Video soll jeden überzeugen, dass die armen, kleinen Künstler so sehr leiden gerade?

> >Dann die üblichen Lügen, dass Youtube "nichts gegen Verstöße tut" und davon profitiert aber nicht zahlt.
>
>Also das wurde in den letzten Jahren nun wirklich bestätigt dass YouTube lange braucht bis sie was runter nehmen und bis dahin ordentlich an der Sache profitieren. Als Urheber hast du auch kaum eine Chance alle Verletzungen zu finden. Bei Musik geht es mittlerweile recht gut.


Quatsch, probier mal was Geschütztes hochzuladen, es wird sofort eine Urheberrechtsbeschwerde geben, weil es eben schon einen Filter gibt. Bei Videos ist das ebenso möglich, man kann es halt durch verschnellern/spiegeln usw. umgehen, aber mir ist unbekannt, wie das durch das neue Gesetz geändert wird. Man bedenke, dass Youtube bereits den besten Filter der Welt hat.

>Und dennoch kann ich ohne Probleme ganze Alben von bekannten Künstlern und kleinen Indies finden. Alleine das Metallica Black hat über 33 Millionen Aufrufe. Dazu Playlists von kleinen Alternative Gruppen wie Eisblume oder gar eine Playlist aller Werke von Phillip Boa, wovon einige Sachen nicht mal bei Spotify zu kriegen sind. Ein ganzer Film von 97 ist auch dabei.

Die haben sich dann eben nicht bei Content ID eingetragen. Auch das wird das Gesetz nicht ändern, von alleine wird sich da kaum etwas tun, auch bei einer Leerabgabe, da muss man sich ebenso eintragen. Für entsprechende Filter müssen dann die Daten geliefert werden oder eben Einträge wie der Film heißt.

Nebenbei ist es keineswegs bewiesen, dass kleiner Filme unter Raubkopien leiden, eine EU-Studie hat ledliglich festgestellt, dass das bei Blockbustern der Fall ist (die immer noch ziemlich gut dran sind würde ich sagen)

>
>Die ganzen Spiele Soundtracks aus Japan hat YouTube ja auch ohne Probleme gelöscht wie wir sehen:


Sind auch nur Behauptungen hier. Eventuell wird das auch zu Werbungszwecken toleriert?

>Wahrscheinlich haben die alle keinerlei finanziellen Schaden dass sich User für lau und dem richtigen Tool alles kostenlos runter rippen lassen. Zu meiner Schande muss ich gestehen dass mein Vater das gerne macht und glaubt, das sei völlig legal weil es ha bei YouTube frei verfügbar ist. Zumindest kauft er dafür reichlich Rohlinge und leistet damit die Leermedienabgabe. Da kann sich ein Japaner aber auch nix für kaufen. Auch die können nach der Reform dafür sorgen dass ihre Musik nicht frei im Netz vertrieben werden.

Können die auch jetzt schon, also...??

>Also Deine Argumentation hinkt wieder mal an allen Ecken und Kanten, es ist offensichtlich dass YouTube nur nach Hinweisen aktiv wird. Und selbst danach werden Inhalte wieder hochgeladen oder ein neues Konto erstellt um wieder Inhalte zu teilen. Nachfrage besteht ja offensichtlich.

Es gibt bereits einen Filter. Wie gesagt

>>Das gilt eben nicht nur für große Firmen, Start-Ups haben dann 3 Jahre Zeit um erfolgreich genug zu werden, super Sach
>
>Die haben ja nun 5 Jahre Zeit um a) abzuwarten was die Regierung macht und b) ob sie dann darunter fallen. Warum Startups keine Gebühr zahlen sollen erschließt sich mir aber nicht. Wenn ich einen Rohling oder USB Stick zahle ich genauso einen Betrag wie bei teuren Druckern. Natprlich zahlen große Firmen mehr, kleine weniger. Wenn aber jemand Medien verbreitet muss er so oder so zahlen.


Weil es je mehr Hürden es gibt, desto weniger Innovation gibt. Schon jetzt hinkt die EU China und den USA hinterher und es wird nur noch schlimmer durch solche hanebüchenen Gesetze.

Nebenbei war die Leerabgabe schon immer dumm meiner Ansicht nach. Gibt ja das beliebte Beispiel wir können auch auf Kaffeetassen- und Automaten eine Leerabgabe erheben, da dem Zoll ja auch Geld durch Kaffeeschmuggel entgeht.

Gibts denn irgendwelche Beispiele für Filmemacher, die beliebte Filme gemacht haben, aber trotzdem verarmt sind? Ein Film kann erst durch kommerzielle Verbreitung beliebt werden.


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