Thema:
Re:Auch Artikel 6 und Artikel 12 sind auch nicht schlecht flat
Autor: moishe maseltov
Datum:26.03.19 17:25
Antwort auf:Re:Auch Artikel 6 und Artikel 12 sind auch nicht schlecht von Pezking

>>Artikel 6 sagt, dass Betreiber eine Stunde Zeit haben terroristische Inhalte zu löschen, sonst gibts eine empfindliche Strafe.
>>
>>
>>Artikel 12:
>>"In der öffentlichen Wahrnehmung dominiert die Debatte um Artikel 11 und 13. Dabei wird übersehen, dass vor allem Artikel 12 einer Enteignung von Autoren, Kreativen und anderen Urhebern gleichkommt. So ist darin eine pauschale Beteiligung von Verlagen an den Einnahmen aus Verwertungsrechten vorgesehen. Sowohl der Bundesgerichtshof als auch der Europäische Gerichtshof haben jedoch geurteilt, dass diese Einnahmen ausschließlich den Urhebern zustehen."
>>[https://www.freischreiber.de/aktuelle/eu-urheberrechtsreform-wir-urheber-profitieren-nicht/]
>>
>>Hier werden also Buchautoren Verwertungsrechte entnommen! Huch, aber vom Gesetz profitieren doch die armen, kleinen Künstler?!?
>
>Warum wird auf dieser Seite nichts aus Artikel 12 zitiert? Ist das denn so schwer? Wer will denn nur eine Interpretation lesen und sich direkt darauf verlassen und aktiv Beschwerdebriefe schreiben?
>
>Das nervt mich an dem ganzen Thema echt am meisten: Man wird geradezu erschlagen von Interpretationen, Deutungen und Befürchtungen, aber die betreffenden Passagen aus den tatsächlichen Artikeln bekommt man fast nie mitgeliefert.


Hier:
[https://www.wbs-law.de/urheberrecht/die-urheberrechtsreform-und-artikel-12-verlage-sollen-wieder-mitverdienen-79805/]


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