Thema:
Re:Nein. Bin aber sehr gespannt... flat
Autor: Pezking
Datum:26.03.19 17:15
Antwort auf:Re:Nein. Bin aber sehr gespannt... von D@niel

>>Hat jemand mal einen Link parat zum genauen Wortlaut von Artikel 11 und 13? Würde mir das gerne mal ungefiltert durchlesen.
>
>[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A52016PC0593]
>
>Ist ein Entwurf und ich habe keine Ahnung, inwieweit sich die heute verabschiedete Richtlinie davon unterscheidet, aber mit ein paar Mythen räumt es auf.
>
>"Diensteanbieter  der  Informationsgesellschaft,  die  große  Mengen  der  von  ihren
>Nutzern  hochgeladenen Werke  und  sonstigen  Schutzgegenstände  in  Absprache  mit
>den  Rechteinhabern  speichern  oder  öffentlich  zugänglich  machen,  ergreifen
>Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen
>Vereinbarungen,  die  die  Nutzung  ihrer  Werke  oder  sonstigen  Schutzgegenstände
>regeln,  oder  die  die  Zugänglichkeit  der  von  den  Rechteinhabern  genannten  Werke
>oder  Schutzgegenstände  über  ihre  Dienste  untersagen,  eingehalten  werden.  Diese Maßnahmen  wie  beispielsweise  wirksame  Inhaltserkennungstechniken  müssen
>geeignet  und  angemessen  sein.  Die  Diensteanbieter  müssen  gegenüber  den
>Rechteinhabern in angemessener Weise darlegen, wie die Maßnahmen funktionieren
>und eingesetzt werden und ihnen gegebenenfalls über die Erkennung  und Nutzung
>ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände Bericht erstatten."

>
>"Wirksame  Inhaltserkennungstechniken" ist nichts anderes als ein Synonym für Uploadfilter, von dem angeblich im Text nicht die Rede ist. Ist natürlich nur eine Empfehlung, hihi.


Daraus werden doch nur Uploadfilter, wenn die großen Unternehmen lieber kostensparend nur grob automatisch ausmisten wollen, anstatt das seriös und präzise händisch erledigen zu lassen, oder?

In dem Fall läge der Schwarze Peter IMO wieder bei den geizigen Unternehmen und nicht beim Gesetzgeber.

Aber es stellt sich eh die Frage, ob ein zu grober Filter nicht letztendlich teurer wäre als die Beschäftigung der nötigen Manpower. Alleine um die Kundschaft nicht im großen Stil zu verscheuchen.

Und wichtig wäre auch die Klärung, ab welcher Datenmenge "Diensteanbieter der Informationsgesellschaft" betroffen sind. "Große Mengen" ist ein schwammiger Begriff. Wenn damit nicht kleine Internetforen gemeint sind, was ich glaube, sondern Giganten wie Google und Facebook, fände ich die neue Regelung schlagartig eine ganze Spur vernünftiger. Aber das gilt es halt mal zu klären...


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