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Autor: | Tripple N | ||
Datum: | 26.03.19 17:02 | ||
Antwort auf: | Dinge, die Ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 177 von Bandit | ||
Frage ans allwissende Maniac-Forum: ich habe bei meiner Krankenkasse Antrag auf Kostenübernahme für zwei Operationen gestellt, welcher mir nun teilweise genehmigt wurden - sprich OP A wird übernommen, OP B aber nicht. Nun kann ich ja gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen - frage mich aber, ob sich dass dann auch auf die genehmigte Behandlung auswirkt. Hat da jemand Ahnung? |
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