Thema:
Re:Maniac ist gar nicht betroffen flat
Autor: moishe maseltov
Datum:26.03.19 17:01
Antwort auf:Maniac ist gar nicht betroffen von spinatihero

Dafür ist das Maniac wohl aber vom Artikel 11 (jetzt 15) betroffen. Nur "sehr kurze" Auszüge sind erlaubt. Eventuell muss man dann auch Posts, die in die Vergangenheit gehen, löschen, da die Rechte 2 Jahre lang anhalten.

>Auch das Beispiel mit dem Poster im Hintergrund bei einem Stream und dass das bereits verboten wäre ist völliger Nonsens und zeigt wie unsachlich und kleingeistig diese Diskussion geführt wurde.

Es wurde jetzt schon ein Video einer Demo gelöscht, weil Sony Ansprüche erhoben hat (lief ein Lied von denen im Hintergrund). Das ist schon ein gutes Beispiel. Und beim Poster gings ja nicht um ein Verbot, sondern um schlechte Auswirkungen von Filtern.

>Vielleicht sollten sich einige einfach mal offen auch die Seite anhören, denen diese Reform nutzt:
>
>[https://youtu.be/TetyO1qnsGQ]


Im Video gibt er zu, dass er keinen Schaden von Youtube trägt, nur durch "ein Konkurrenzangebot" (fiktiv). Dann die üblichen Lügen, dass Youtube "nichts gegen Verstöße tut" und davon profitiert aber nicht zahlt.

Bereits jetzt hat Youtube bei geschützten Liedern und Videos einen Filter drin, selbst wenn ich Videos mit gekauften Songs hochlade, muss ich diese mühsam freischalten...

>In 2 Jahren werden wir sehen was die Regierung draus macht. Es soll Pläne geben eine Leermedienabgabe auf digitale Plattformen anzuwenden, wodurch jegliche Art von Filter überflüssig wären. Die Frage ist und bleibt aber ob große Firmen überhaupt Urheber fair bezahlen WOLLEN. Gerade YouTube ist nicht dafür bekannt, und Amazon und Co schleusen ihre Gewinne auch gerne am Fiskus vorbei.

Das gilt eben nicht nur für große Firmen, Start-Ups haben dann 3 Jahre Zeit um erfolgreich genug zu werden, super Sach


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