Thema:
Re:Nein. Bin aber sehr gespannt... flat
Autor: D@niel
Datum:26.03.19 16:21
Antwort auf:Nein. Bin aber sehr gespannt... von Pezking

>Hat jemand mal einen Link parat zum genauen Wortlaut von Artikel 11 und 13? Würde mir das gerne mal ungefiltert durchlesen.

[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A52016PC0593]

Ist ein Entwurf und ich habe keine Ahnung, inwieweit sich die heute verabschiedete Richtlinie davon unterscheidet, aber mit ein paar Mythen räumt es auf.

"Diensteanbieter  der  Informationsgesellschaft,  die  große  Mengen  der  von  ihren
Nutzern  hochgeladenen Werke  und  sonstigen  Schutzgegenstände  in  Absprache  mit
den  Rechteinhabern  speichern  oder  öffentlich  zugänglich  machen,  ergreifen
Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen
Vereinbarungen,  die  die  Nutzung  ihrer  Werke  oder  sonstigen  Schutzgegenstände
regeln,  oder  die  die  Zugänglichkeit  der  von  den  Rechteinhabern  genannten  Werke
oder  Schutzgegenstände  über  ihre  Dienste  untersagen,  eingehalten  werden.  Diese Maßnahmen  wie  beispielsweise  wirksame  Inhaltserkennungstechniken  müssen
geeignet  und  angemessen  sein.  Die  Diensteanbieter  müssen  gegenüber  den
Rechteinhabern in angemessener Weise darlegen, wie die Maßnahmen funktionieren
und eingesetzt werden und ihnen gegebenenfalls über die Erkennung  und Nutzung
ihrer Werke und sonstigen Schutzgegenstände Bericht erstatten."


"Wirksame  Inhaltserkennungstechniken" ist nichts anderes als ein Synonym für Uploadfilter, von dem angeblich im Text nicht die Rede ist. Ist natürlich nur eine Empfehlung, hihi.


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