Thema:
Re:Hier ene Einschätzung der c't flat
Autor: JPS
Datum:24.03.19 13:53
Antwort auf:Re:Hier ene Einschätzung der c't von spinatihero

Wenn man Deine Beiträge liest, hört es sich so an, als wärst Du sehr gut informiert - was mich dabei stutzig macht ist aber, dass Du an einer Stelle davon gesprochen hast dass kleinere Unternehmen nicht betroffen sind, da für sie mehrere Voraussetzungen gelten - dass zwischen den Voraussetzungen aber ein "oder" steht und somit nach 3 Jahren jedes Unternehmen davon betroffen ist, war Dir nicht bekannt.

Das macht mich ein wenig stutzig, ob Du wirklich so tief im Thema steckst oder nur gut schreiben kannst - in jedem Fall machst Du das besser als jede offizielle Aussage die ich von befürwortenden Politikern gehört habe - hierfür also schon mal Kudos.

>Nein fällt es nicht. Außer diverse EU Politiker lügen oder die Jungs haben bereits den deutschen Gesetzesentwurf. Es ist auch mühselig jetzt jedes Video auseinander zu frickeln und mit der Reform zusammen zu bringen, solange die Reform nicht mal durch ist. Erst dann werden die Richtlinien von Gerichten wie dem EuGH bestätigt und umspannt wer wie worunter fällt. Dann wird das national umgesetzt und selbst da haben die Länder viel Spielraum.

Wie muss man sich das dann vorstellen?

Kann dann ein größerer Anbieter in das Land mit der weichsten Gesetzgebung umziehen, während junge Gründer, die nicht zumindest auf dem Papier einen Geschäftssitz im Wunschland realisieren können, vom jeweiligen nationalen Gesetz getroffen werden?

Dann haben wir die Situation wie mit Erotik-Websites, dass man einen gewaltigen Wettbewerbs-Nachteil hat, wenn man diese aus Deutschland betreibt. Oder dass User lieber aus dem Ausland importieren, anstatt in Deutschland 5 Euro Strafporto für 18er Titel zu bezahlen oder geschnittene Spiele kaufen zu müssen?

Wenn tatsächlich für die Plattform nur das nationale Recht von Belang ist (das kann ich leider rechtlich nicht einschätzen) darf ich mit meiner Website dann User in Ländern mit härterer Regelung gezielt ansprechen oder zumindest in Kauf nehmen, dass diese meine Plattform nutzen?

Oder hafte ich dann nach den Gesetzen im Land des Klägers oder muss Zugriffe aus solche Ländern technisch unterbinden?

Sollte das mit der Unterwerfung unter das jeweils nationale Gesetz des Betreibers nicht der Fall sein würde am Ende ja doch nur das härteste Gesetz eines halbwegs relevanten Landes (also in einigen Teilen vermutlich Frankreich) von Belang sein. Somit wäre Dein Argument einer möglichen weicheren Umsetzung in Deutschland (an die ich nicht glaube) gar nicht mehr von Belang und man würde im Gegenteil sogar den Worst Deal als Mix aus den härtesten Vorschriften von mehreren Ländern umsetzen müssen.

>Wenn die Ct also behauptet deren Forum fällt darunter, ist es schlicht weg falsch. Außer sie konnten in die Zukunft sehen ob und was in 2 Jahren Gesetz ist.

Hier schreibst Du also, dass man besser warten sollte, wie das Ganze in Deutschland umgesetzt wird (abgesehen davon, dass mir auch hier die Fragen von weiter oben im Kopf herumschwirren), weiter unten schreibst Du aber...

>Deswegen finde ich es interessant dass die Kritiker sich erst jetzt melden, sachlich eine Diskussion beginnt und Jugendliche auf die Straße gehen. Es ist aber ziemlich blöde nun Verbesserungen zu forden da seit Ende 18 der Entwurf steht und Februar so auch beschlossen wurde den zur Abstimmung zu geben. Da hätte viel früher was passieren müssen um da noch mit einwirken zu können.

Was denn nun? Abwarten bis es ein Gesetz ist oder vorher dagegen angehen, wenn sich abzeichnet, dass hier etwas massiv falsch läuft und Änderungen anstehen die wenigen Großen (nämlich indirekt den größeren Pattformen mit entsprechenden Rechtsabteilungen, Verwertungsgestellschaften und Verlagen), nicht aber kleinen Unternehmen, Usern und Künstlern zu Gute kommen.

>Erst letzte Woche hat die Regierung nochmal bestätigt dass kleine Plattformen durch Sonderrregelungen geschützt werden sollen und selbst YouTube eine Art "Schranke" zugesprochen bekommt. Auf YouTube gibt es dazu ein aktuelles Video von, ich glaube ARD Alpha, und einem Interview eines Medien Professors aus Köln.

Die Regierung hatte auch eigentlich die Ablehnung im Koalitionsvertrag stehen. Das interessiert in ein paar Jahren keinen mehr.

>Diese Reform müsste es gar nicht geben, wenn das Internet nicht als freier Markt gesehen werden würde.

Das ist nicht der Fall. Du kannst weder als EU-Bürger noch als EU-Unternehmen straffrei Urheberrechtsverletzungen begehen. Außer natürlich in einem Umfang der so gering ist, dass er eine Verfolgung nicht rechtfertigt - das ist aber auch sinnvoll, so wie es im US-Gesetz eine "Fair Use" Regelung gibt, was deutlich näher an der Realität und sinnvollem Interessenausgleich dran ist, als diese neue EU-Richtlinie.

Und natürlich kann man auch künftig weiter Urheberrechtsverstöße in größerem Umfang betreiben, indem man in den Untergrund und in Länder außerhalb der EU ausweicht. Hier geht es doch bereits um sehr gut greifbare Plattformen, bei denen man schon an der Wahl ihres Standorts sieht, dass sie sich nicht dem vorhandenen Gesetz entziehen möchten oder dies auf Grund ihrer Größe und internationalen Ausrichtung nicht in der Form eines Kim dot Com machen können.


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