Thema:
Re:Good Read: Sascha Lobo flat
Autor: spinatihero
Datum:22.03.19 11:22
Antwort auf:Re:Good Read: Sascha Lobo von tak

>WRONG?! Ist doch ein logisches UND, d.h. alle Bedingungen müssen erfüllt sein.  
>wenn ((unter 3 Jahre) und
>(unter 20 Millionen Umsatz) und
>(unter 5 Millionen Kunden)), dann Befreiung. Und damit ist die Ausnahme einfach Makulatur, deine falsche Auslegung wäre dagegen wirklich sinnvoll.


Ernsthaft, welche Plattform unabhängig von Twitter, Instagram, Facebook oder YouTube würde überhaupt solche Umsätze in 3 Jahren erreichen? Und es ist keine falsche Auslegung sondern steht so drin. Wenn Du meinst jedes Startup würde schnell unter Artikel 13 fallen ist es halt Deine Meinung. Ich habe dazu eine andere.

>Das ist allerdings eine wichtige Sache, da herrschen bestimmt viele Ängste / Unsicherheiten.

Was daran liegt dass die Kritiker sich auf einen kleinen Punkt der Reform konzentrieren um das ganze Ding zu kippen. Deswegen finde ich es auch merkwürdig wenn einige fordern den Artikel zu streichen- der Rest sei ja in Ordnung. Ohne diesen Artikel, der nach Frankreich deutlich härter ausgefallen wäre, ist die ganze Reform vom Tisch. Und nicht alles in dieser Reform ist schlecht.

So oder so bin ich froh dass das Ding Dienstag vom Tisch ist, egal ob es nun durch kommt oder nicht.
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