Thema:
Re:Strafzettelgebühr berechtigt? flat
Autor: Koepi (deaktiviert)
Datum:21.03.19 19:53
Antwort auf:Strafzettelgebühr berechtigt? von Wurzelgnom

>Ich bin letztes Jahr geblitzt worden, 14 zuviel.
>Habe dann den Brief verschlampt und jetzt sind 89 draus geworden, ursprünglich 25.
>
>Ich sag nichts dagegen dass ich einen Fehler gemacht habe, aber mir erscheint der Aufschlag jetzt etwas hoch?
>
>Hatte nur irgendwann mal gelesen dass sowas Verhältnismäßig sein muss und man von 10 Euro Bußgeld nicht auf 100 hochgehen kann.
>


Doch, nennt sich Verwaltungsgebühr. Ist Vorsatz bei dir angenommen worden? Ist da ein Säumniszuschlag drauf?

Bist du (jetzt) im Bußgeldverfahren?

>Ist da was dran?
>


Nein.

>gesendet mit m!client für iOS


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