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Autor: | Koepi (deaktiviert) | ||
Datum: | 21.03.19 19:53 | ||
Antwort auf: | Strafzettelgebühr berechtigt? von Wurzelgnom | ||
>Ich bin letztes Jahr geblitzt worden, 14 zuviel. >Habe dann den Brief verschlampt und jetzt sind 89 draus geworden, ursprünglich 25. > >Ich sag nichts dagegen dass ich einen Fehler gemacht habe, aber mir erscheint der Aufschlag jetzt etwas hoch? > >Hatte nur irgendwann mal gelesen dass sowas Verhältnismäßig sein muss und man von 10 Euro Bußgeld nicht auf 100 hochgehen kann. > Doch, nennt sich Verwaltungsgebühr. Ist Vorsatz bei dir angenommen worden? Ist da ein Säumniszuschlag drauf? Bist du (jetzt) im Bußgeldverfahren? >Ist da was dran? > Nein. >gesendet mit m!client für iOS |
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