Thema: |
|
||
Autor: | Telemesse | ||
Datum: | 21.03.19 15:21 | ||
Antwort auf: | vorsätzlicher arbeitszeitbetrug kein kündigungsgrund? von odst-soldier | ||
Auch wenn der Sachverhalt eine Abmahnung oder Kündigung rechtfertigt gibt es ja keine Verpflichtung dazu für den Arbeitgeber. Vielleicht ist der Typ ja solch eine unersetzbare Koryphäe auf seinem Gebiet, daß euer Chef da zähneknirschend drüber hinweg sieht. |
|||
< antworten > | |||