Thema:
Re:vorsätzlicher arbeitszeitbetrug kein kündigungsgrund? flat
Autor: Maxiplus (deaktiviert)
Datum:21.03.19 15:08
Antwort auf:vorsätzlicher arbeitszeitbetrug kein kündigungsgrund? von odst-soldier

>ich habe gerade schwierigkeiten das verhalten meines arbeitgebers nachzuvollziehen.
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>ein m.a. in meiner abteilung hat nachweislich über mehrere monate bei der arbeitszeit beschissen. da wurden ständig dienstreisen eingetragen um früher gehen zu können, beim zu-spät-kommen wurde im system trotzdem die normale schichtzeit angegeben (und abgerechnet) usw.
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>also: absichtlicher arbeitszeitbetrug, nachweislich in mehr als 10 fällen.
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>natürlich musste das irgendwann auffliegen und das ist es auch. konsequenzen? keine. der m.a. hat sein verhalten zugegeben und sich entschuldigt. keine abmahnung, nix. sogar der zugriff auf das planungssystem (was den betrug erst möglich gemacht hat) bleibt erhalten.
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>in meiner firma gibt es gerade eine kleinere kündigungswelle, es verlieren also leute ihren job weil sie einfach in der falschen abteilung arbeiten. aber mein kollege darf ungestraft weitermachen?
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Kommt halt drauf an. Wenn er die ihm gestellten Aufgaben trotzdem zuverlässig und rechtzeitig erledigt, sollte das eigentlich kein grosses Problem darstellen. Wie lange man seinen Bürostuhl mit dem Arsch poliert ist dann doch eher zweitrangig.


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