Thema:
Re:vorsätzlicher arbeitszeitbetrug kein kündigungsgrund? flat
Autor: Matt
Datum:21.03.19 13:24
Antwort auf:vorsätzlicher arbeitszeitbetrug kein kündigungsgrund? von odst-soldier

Da gibt es viele Gründe. Wenn auf das System, welches ja offensichtlich händisch geführt wird, andere Zugriff haben, dann hat der AG hier kaum Handhabe. Dann die Frage, ob es dazu überhaupt rechtlich verbindliche Anweisung gibt, ob es überhaupt irgendwelchen Anforderungen an ein System genügt.

Selbst wenn da alles safe ist, betrachtet man sicher auch die Arbeitsleistung an sich. Getreu dem Motto, dass was man in fünf Stunden nicht schafft, auch nicht in acht Stunden erledigt ist, ist das ja auch OK.
Der AG kann, muss aber nicht sanktionieren.

Ist doch auch irgendwie ein Hui, wenn mal jemand Fünfe gerade sein lässt.

Vielleicht hat der MA ja auch einen guten Grund für sein Verhalten? Burnout? Private Probleme?

Ich würde jedenfalls nie einfach so einem MA kündigen. Erst setzt man sich mal zusammen und dann sieht man weiter. Da bietet es sich auch an, dass man als AG erstmal das Vertrauen ausspricht und eben auch die Abmahnung stecken lässt. Wenn der MA sein Verhalten nicht ändert, wird sich die Gelegenheit zur Abmahnung ohnehin asap wieder bieten, bzw. bedarf es hier auch gar keiner Abmahnung. Die Manipulation berechtigt sicher zur außerordentlichen Kündigung.


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