Thema:
Re:vorsätzlicher arbeitszeitbetrug kein kündigungsgrund? flat
Autor: Pezking
Datum:21.03.19 13:17
Antwort auf:vorsätzlicher arbeitszeitbetrug kein kündigungsgrund? von odst-soldier

>ich habe gerade schwierigkeiten das verhalten meines arbeitgebers nachzuvollziehen.
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>ein m.a. in meiner abteilung hat nachweislich über mehrere monate bei der arbeitszeit beschissen. da wurden ständig dienstreisen eingetragen um früher gehen zu können, beim zu-spät-kommen wurde im system trotzdem die normale schichtzeit angegeben (und abgerechnet) usw.
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>also: absichtlicher arbeitszeitbetrug, nachweislich in mehr als 10 fällen.
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>natürlich musste das irgendwann auffliegen und das ist es auch. konsequenzen? keine. der m.a. hat sein verhalten zugegeben und sich entschuldigt. keine abmahnung, nix. sogar der zugriff auf das planungssystem (was den betrug erst möglich gemacht hat) bleibt erhalten.
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>in meiner firma gibt es gerade eine kleinere kündigungswelle, es verlieren also leute ihren job weil sie einfach in der falschen abteilung arbeiten. aber mein kollege darf ungestraft weitermachen?
>
>WTF?


Ein Kündigingsgrund wäre das sicher, aber vielleicht will der Arbeitgeber den Kollegen einfach trotzdem lieber behalten? Vielleicht wäre ein Rausschmiss hier aus Sicht des Unternehmens von größerem Nachteil?

Wenn man jemandem nicht kündigen will, braucht man auch keinen Kündigungsgrund.

Mag unfair sein, aber vielleicht liegt hier ja der Hase im Pfeffer.


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