Thema: |
|
||
Autor: | K!M | ||
Datum: | 21.03.19 13:16 | ||
Antwort auf: | vorsätzlicher arbeitszeitbetrug kein kündigungsgrund? von odst-soldier | ||
man ist nicht verpflichtet zu kündigen. wenn die Firma diese MA gerne behalten möchte, ist das gar kein Problem. ---------------------- Gesendet mit M! v.2.7.0 |
|||
< antworten > | |||