Thema:
Re:Strafzettelgebühr berechtigt? flat
Autor: Matt
Datum:21.03.19 13:01
Antwort auf:Re:Strafzettelgebühr berechtigt? von Buttplug

>>>Moment, ich gehe mal davon aus, dass ein Knöllchen wie eine Rechnung bewertet wird.
>>>Hier muss dann der Erhalt der Rechnung nachgewiesen werden, zb durch einschreiben.
>>>Erst dann kannst du in Zahlungsverzug kommen und erhältst eine Mahnung, ggf mit Mahngebuhren.
>>>Wenn man also keine Rechnung erhalten hat, der Mahnung widersprechen und Rechnung anfordern.
>>>
>>>----------------------
>>Nein, der Versand genügt. Den Zugang muss die Behörde nicht nachweisen.
>
>Begründung? Dann wird es bei einer Behörde also anders gewertet als eine Rechnung eines Unternehmens?
>
>Hatte den konrekten Fall mit nicht zugestellter rechnung inkl. Anwaltlicher Hilfe.


Hat was mit dem Verfahren an sich zu tun. Vereinfachtes Verfahren zu Ordnungswidrigkeiten sind freiwillig. Wenn der Verursacher der OWi nicht reagiert, startet das Bußgeldverfahren. Ab da muss dann auch der Nachweis erbracht werden, dass das Schreiben hinsichtlich Bußgeld angekommen ist.


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