Thema:
Re:Strafzettelgebühr berechtigt? flat
Autor: Deadly Engineer
Datum:21.03.19 09:57
Antwort auf:Strafzettelgebühr berechtigt? von Wurzelgnom

Was kam denn bislang? Wenn Das letztes Jahr war und kein Einschreiben kam müßte das eigentlich verjährt sein. (3 Monate) Zumindest würde ich mich da mal schlau machen.

Die erste Erinnerung müsste eigentlich auch noch Gebührenfrei sein, kann ja sein dass Du das erste Schreiben nicht bekommen hast.


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