Thema:
Re:Sendung im Postamt verschollen flat
Autor: Ihsan
Datum:13.03.19 20:59
Antwort auf:Re:Sendung im Postamt verschollen von Rocco

>>Was soll ich nun ggü dem Käufer machen?
>
>Rein von den eBay-AGBs her haftest du als Privatverkäufer nur bis zur Abgabe der Sendung bei der Post. Da du ein Paket genutzt hast, ist das auch belegbar.


Ah, ist das auch bei EBay Kleinanzeigen so? Das wäre zumindest schon einmal für mein Gewissen beruhigend.

>Dem Käufer solltest du entsprechend vertrösten bis eine Rückmeldung auf den Nachforschungsauftrag kommt. Wenn diese negativ ausfällt, musst du halt sagen wie es ist oder bist sozial, d.h. ihr teilt euch die 150€ oder du überweist gar alles zurück.

Bisher halte ich ihn direkt auf dem Laufenden und er ist auch nicht pampig oder so, ich hab einfach ein schlechtes Gewissen weil ich mir vorstellen kann wie ätzend das von seiner Seite aus sein muss...

>Achja, wenn es ein DHL-Paket ist, wäre natürlich auch deren Haftung bis 500€ zu ergründen. Das Prozedere kenne ich nicht.

Ist DHL, ich persönlich wär ja mit dem Warenwert + Porto schon zufrieden. Ich mache mir hier nur schon Horrorvorstellungen dass die mir dann das Porto brav erstatten ich aber auf dem Warenwert hocken bleibe - musste ja noch nie sowas reklamieren...

Danke!


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