Thema:
Aaah es ist alles ganz anders... :-( flat
Autor: Eidolon
Datum:12.03.19 22:27
Antwort auf:Behördenwillkür bei Elterngeldhöhe? von Eidolon

...der Bescheid ist zwar falsch, aber nicht ganz so falsch wie ich dachte. Mein Arbeitgeber hat tatsächlich vergessen, mir in einem meiner drei vollen Elternzeitmonate trotz Weiternutzung des Dienstwagens den geldwerten Vorteil dafür zu berechnen. Es hätte dafür ein Gehaltszettel kommen müssen - es kam aber keiner. Der GwV für den dritten Basismonat wurde einfach nicht berechnet. Hätte mir ja auch mal auffallen können, aber in der Elternzeit hatte ich irgendwie andere Dinge im Kopf.

Wenn der fehlende Zettel käme, könnte ich mir wohl grob überschlagen trtzdem 120€ von den gekürzten 400€ zurückholen, aber das wäre ein irrsinniger Aufwand, da ich noch nichtmal weiß, ob ich das beim Arbeitgeber überhaupt so spät noch klären kann (Großkonzern, extrem träge Personalprozesse). 2018 ist ja finanztechnisch (ELSTER) schon gelaufen.

Tilt!

Merke (1): Alle Aspekte, die für die Elterngeldberechnung wichtig sind, kontinuierlich während der Bezugszeit überprüfen... Und nicht erst ein paar Monate später.
Merke (2): Nicht bei einem Großkonzern mit trägen Personalprozessen arbeiten
Merke (3): Dienstwagen und Elterngeld, das verträgt sich nicht, wenn man ihn während der Elternzeit weiternutzt. Dann muss man erdulden, dass man zusätzlich zu den regulär weiterlaufenden monatlichen Leasingkosten auch noch dadurch bestraft wird, dass das Elterngeld drastisch gekürzt wird.


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