Thema:
Re:Behördenwillkür bei Elterngeldhöhe? flat
Autor: Phil Gates
Datum:12.03.19 14:02
Antwort auf:Re:Behördenwillkür bei Elterngeldhöhe? von suicuique

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>>>>>Ohne das in diesem oder deinem Fall gut zu heissen, aber "Verwaltungsvereinfachung" ist nun mal auch ein valides Argument.
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>>>>In meinem Fall glaube ich kaum, dass es zieht, da der Verwaltungsaufwand gleich bleibt, egal ob man eine Summe durch 2 oder durch 3 teilt.
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>>>Auf deinen Fall war es auch gar nicht bezogen.
>>>Weil ich mir kaum vorstellen kann dass eine Vereinfachung sich auf 2 Monate bezieht statt auf 3.
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>>>Das war eher eine Antwort auf Phils Beispiel mit der Vereinfachung "Jahresbeschäftigung".
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>>>EDIT: Und selbstverständlich würde eine pauschale Vorschrift "Betrag durch 3 teilen" auch eine Vereinfachung sein. Unabhängig davon ob eine Division durch 2,3,7,12 genauso einfach durch zu führen ist. Allein zu protokollieren und im Datensatz zu führen auf wie viele Monate sich der gemeldete Betrag bezieht bedeutet einen bürokratischen Mehraufwand.
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>>>gruß
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>>Alles richtig. Unser Fall war halt besonders krass, weil wir etwa 12.000 Euro durch diese unterschiedliche Behandlung von Selbständigen und abhängig Beschäftigten "verloren" (bzw. nicht bekommen) haben. Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass die Behörde halt ihre Richtlinien hat, an die sie sich hält, und die unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung auch gerichtlich Bestand haben, selbst wenn sie im Einzelfall ungerecht sind.
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>Wobei es sich in dem Fall schon um eine grosse Summe handelt o_O
>Hat in dem Fall der Anruf um einen Einzelfallentscheid echt keine Neuberechnung bewirkt?
>Gibt's da nicht meistens Klauseln zu Härtefallregelungen etc? Nicht gegriffen?
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>gruß


Nein, leider nicht. Quintessenz war, dass der Sinn der Neuregelung gewesen sei, dass die Elterngeldstelle nicht einen unterjährigen "Steuerbescheid" berechnen soll, sondern das halt Sache des Finanzamtes ist. Die Summe ist hoch, ja.

Hintergrund: Meine Frau hat seit September 2014 gearbeitet. Das Kind kam Mitte Oktober 2015. Verdient hat sie etwas mehr als 2.000 Euro netto. Da aber nur die 4 Monate in 2014 berücksichtigt wurden, und nicht der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Oktober 2015, gab es nur ca. 400 Euro Elterngeld statt ca. 1.400.

Aber in dem Parallelfall, der vom BSG entschieden wurde, ging es um eine noch höhere Summe, und die haben explizit gesagt: Härtefall is nich.


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