Thema:
Re:Behördenwillkür bei Elterngeldhöhe? flat
Autor: suicuique
Datum:12.03.19 13:01
Antwort auf:Re:Behördenwillkür bei Elterngeldhöhe? von Phil Gates

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>>>>Ohne das in diesem oder deinem Fall gut zu heissen, aber "Verwaltungsvereinfachung" ist nun mal auch ein valides Argument.
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>>>In meinem Fall glaube ich kaum, dass es zieht, da der Verwaltungsaufwand gleich bleibt, egal ob man eine Summe durch 2 oder durch 3 teilt.
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>>Auf deinen Fall war es auch gar nicht bezogen.
>>Weil ich mir kaum vorstellen kann dass eine Vereinfachung sich auf 2 Monate bezieht statt auf 3.
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>>Das war eher eine Antwort auf Phils Beispiel mit der Vereinfachung "Jahresbeschäftigung".
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>>EDIT: Und selbstverständlich würde eine pauschale Vorschrift "Betrag durch 3 teilen" auch eine Vereinfachung sein. Unabhängig davon ob eine Division durch 2,3,7,12 genauso einfach durch zu führen ist. Allein zu protokollieren und im Datensatz zu führen auf wie viele Monate sich der gemeldete Betrag bezieht bedeutet einen bürokratischen Mehraufwand.
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>>gruß
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>Alles richtig. Unser Fall war halt besonders krass, weil wir etwa 12.000 Euro durch diese unterschiedliche Behandlung von Selbständigen und abhängig Beschäftigten "verloren" (bzw. nicht bekommen) haben. Ich wollte eigentlich nur zum Ausdruck bringen, dass die Behörde halt ihre Richtlinien hat, an die sie sich hält, und die unter dem Gesichtspunkt der Vereinfachung auch gerichtlich Bestand haben, selbst wenn sie im Einzelfall ungerecht sind.


Wobei es sich in dem Fall schon um eine grosse Summe handelt o_O
Hat in dem Fall der Anruf um einen Einzelfallentscheid echt keine Neuberechnung bewirkt?
Gibt's da nicht meistens Klauseln zu Härtefallregelungen etc? Nicht gegriffen?

gruß


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