Thema:
Re:Behördenwillkür bei Elterngeldhöhe? flat
Autor: Phil Gates
Datum:12.03.19 12:11
Antwort auf:Behördenwillkür bei Elterngeldhöhe? von Eidolon

>Mein Elterngeld für 3 Basismonate wurde nachträglich um ~400€ insgesamt gekürzt. Grund: Ich hatte in zwei der drei Monate ein geringes Arbeitgeber“gehalt“ (kein Gehalt, sondern fortlaufender GwV für einen Firmenwagen). Für die Berechnung der Elterngeldhöhe wurde die Gehaltssumme nun nur durch zwei geteilt, statt durch drei (d.h. gleichmäßige Umlage des Gehalts auf alle drei Basismonate). Das heißt, mein Durschnittsgehalt für die drei Basismonate wurde künstlich hochgerechnet, das führt zur o.g. Kürzung.
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>Mir kommt das absurd vor, da sämtliche Elterngeldhöhen-Festlegungen auf einer Durchschnittsgehaltberechnung für die betroffenen Elterngeldmonate basieren. Warum sollte das hier nun anders sein.
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>Gibt es hier auch solche negative Erfahrungen mit den Elterngeldstellen? Bei welcher  "höheren" Instanz kann man Widerspruch einlegen, falls die lokale Elterngeldstelle sich quer stellt?



Wir haben damals Widerspruch bei der Elterngeldstelle (Stadt) eingelegt, welcher dann bis zur Entscheidung in einem bereits anhängigen Verfahren vor dem Bundessozialgericht ausgesetzt wurde. Unser Fall war aber ein anderer. Meine Frau wurde von ihrem Abzocker-Ex-Arbeitgeber als freie Mitarbeiterin beschäftigt. Sie hat vor der Geburt zwar mehr als 12 Monate am Stück gearbeitet, aber ihr Elterngeld wurde auf Basis des Steuerbescheids des letzten Kalenderjahres berechnet, und da hatte sie nur 5 Monate gearbeitet. Diese Benachteiligung der Selbständigen sei unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungsvereinfachung hinzunehmen, so das BSG. Also keine Chance.

Ob in Deinem Fall Aussichten bestehen, gegen den Bescheid vorzugehen, kann ich Dir aber nicht sagen. Wenn es dazu eine gesetzliche Grundlage gibt (sollte in der Begründung des Bescheids stehen), hast Du wohl schlechte Karten, das Prinzip der "Verwaltungsvereinfachung" ziehen die halt gerne...


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