Thema:
Behördenwillkür bei Elterngeldhöhe? flat
Autor: Eidolon
Datum:12.03.19 11:52
Antwort auf:Kleine Kinder kleine Sorgen...Der 4. Nachwuchs-Thread von Bandit

Mein Elterngeld für 3 Basismonate wurde nachträglich um ~400€ insgesamt gekürzt. Grund: Ich hatte in zwei der drei Monate ein geringes Arbeitgeber“gehalt“ (kein Gehalt, sondern fortlaufender GwV für einen Firmenwagen). Für die Berechnung der Elterngeldhöhe wurde die Gehaltssumme nun nur durch zwei geteilt, statt durch drei (d.h. gleichmäßige Umlage des Gehalts auf alle drei Basismonate). Das heißt, mein Durschnittsgehalt für die drei Basismonate wurde künstlich hochgerechnet, das führt zur o.g. Kürzung.

Mir kommt das absurd vor, da sämtliche Elterngeldhöhen-Festlegungen auf einer Durchschnittsgehaltberechnung für die betroffenen Elterngeldmonate basieren. Warum sollte das hier nun anders sein.

Gibt es hier auch solche negative Erfahrungen mit den Elterngeldstellen? Bei welcher  "höheren" Instanz kann man Widerspruch einlegen, falls die lokale Elterngeldstelle sich quer stellt?


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