Thema:
Re:Amazon Preisanpassung WTF flat
Autor: 4thHorseman (deaktiviert)
Datum:11.03.19 14:18
Antwort auf:Re:Amazon Preisanpassung WTF von Telemesse

>>>>>>tl;dr:
>>>>>>Was hier teilweise geschrieben wird ist irrsinnig, weltfremd und selbstgerecht bis zum geht nicht mehr. PoP hat einen normalen Kulanzfall, dass dieser so kurios aufgelöst wird liegt an Amazon. PoP hat das gemacht was jeder Mensch der noch alle Latten am Zaun und keinen InfiniteMoney-Cheat am Start hat machen würde.
>>>>>>Sich was aus dem Hintern zu friemeln um Vorwurfskonstruktionen Richtung PoP zu schicken ist halt alltäglicher Maniac-Wahnsinn, geht mal in euch ey, die Geschichte ist derart glasklar dass es nicht mal Spielräume für solche Auslegungen gibt.
>>>>>>Natürlich kann man das als Aufhänger nehmen um Grundsatzdiskussionen zu führen, nur sollten solche nicht auf dem Rücken dieses Einzelfalls ausgetragen werden.
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>>>>>Ich fühle mich mal angesprochen:
>>>>>Imo verzerrst Du den Ast aber ein wenig. Für die Akten: PoP hat gefragt, WARUM Amazon hier nicht easy die Kohle rüber wachsen lässt. Das habe ich - und andere - glaubhaft begründen können (= die haben da auch keinen Bock mehr drauf und legen daher Hürden in den Weg). Dann gings um "ich lasse dort 50k, was wollen die?", und ich sagte "das hat damit nichts zu tun". Und dann hiess es "gesetzliches Rücktrittsrecht ist doch da" und ich sagte "das war sicher nie dafür gedacht, nachträgliche Angebote zu cachen" usw.
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>>>>>Eigentlich eine recht sachliche Diskussion. Ich habe nicht einmal gesagt, dass ich es in diesem Fall nicht auch versucht hätte. Aber die Argumentation und die offensive, verständnislose Haltung gegenüber dem Händler war halt nicht schlüssig.
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>>>>>Da kann man sich ruhig mal eingestehen, dass man eine nicht wasserdichte Rechtssprechung zum Nachteil des Händlers missbraucht, und fertig.
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>>>>Welche "nicht wasserdichte Rechtssprechung" bitte?
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>>>Das Rückgaberecht beim Fernabsatz hat den Grund dem Käufer die Gelegenheit zu geben die Waren in Natura in Augenschein zu nehmen und auszuprobieren wie er es in einem Ladengeschäft eben auch könnte. Eine Rückgabe ist insofern dann im Sinne des Gesetzes wenn das Produkt in seinen Eigenschaften nicht den Erwartungen entspricht was aber explizit nichts mit dem Preis zu tun hat. Wenn ich nun ein Produkt zurückgehen lasse und exakt das gleiche Produkt wieder bestelle könnte das imo evtl. sogar rechtlich anfechtbar sein. Denn das ich an dem Produkt an sich nichts auszusetzen habe habe ichnja mit meiner wiederholten Bestellung selbst bewiesen. Insofern liegt hier schon klar ein Mißbrauch einer gesetzlichen Regelung vor.
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>>"Ohne Angabe von Gründen". es ist rechtlich völlig irrelevant ob der Kunde das gleiche danach nochmal bestellt.
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>Jo aber die Intention des Gesetzes ist eine andere. Insofern wohl rechtlich zulässige Grauzone aber eben nicht im Sinne des Erfinders.


Gesetz ist Gesetz. Das was du schreibst ist reine persönliche Interpretation.


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