Thema:
Re:Wenn ich Busfahrer werden will... flat
Autor: 4thHorseman (deaktiviert)
Datum:11.03.19 11:45
Antwort auf:Re:Wenn ich Busfahrer werden will... von DJS

>>.... muss ich ein lupenreines polizeiliches Führungszeugnis vorlegen können. Wenn ich aber bei der Polizei arbeite kann ich ruhig vor kurzem wegen Kinderpornografie vorbestraft worden sein?
>
>Hört sich in der Tat absurd an, aber so sind wohl einfach die Gesetze. Wenn der Polizist schon verbeamtet war und dann erst eine Straftat begangen hat, dann wird das komplett anders behandelt als bei Anwärtern.
>
>>[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/luegde-wegen-kinderpornografie-vorbestrafter-arbeitet-als-polizist-in-lippe-a-1257032.html]
>>
>>Grundsätzlich ist der Fall entsetzlich bitter. Direkt unter diesem Artikel war ein weiterer zum Thema, in dem es darum ging wie dem Täter trotz allem ein Kind zur Pflege überlassen wurde. Wow.


Das ganze in Lüdge erinnert mittlerweile an den Fall Dutroux. Es erweckt den Anscheiu, dass hier so einige Leute mit drin stecken und geschützt werden sollen durch "Versäumnisse".

Ist aber vermutlich Politikverbot das Thema, oder nicht?


Antworten nicht möglich, siehe Info neben Nickname