Thema:
Re:Überwachungskamera erlaubt? flat
Autor: Telemesse
Datum:08.03.19 12:57
Antwort auf:Überwachungskamera erlaubt? von Galactus

>Wie sieht es in Zeiten von DSGVO usw. eigentlich mit Kameras aus, die vom 1. OG auf dem Hauseingang zeigen, aber auch Teile des Fußweges vor dem Reihenhaus erfassen?
>
>Ist das noch so ohne weiteres erlaubt?


Überwacht darf nur das private Grundstück. Sobald öffentliche Flächen im Aufnahmebereicht der Kamera liegen ist es unzulässig. Wenn du also mit Fußweg den öffentlichen Gehweg meinst ist es nicht OK. Wenn es aber der auf dem Privatgrundstück befindliche Zuweg zum Haus ist wäre es OK.


< antworten >