Thema:
Re:hey Jungs flat
Autor: manic miner
Datum:27.02.19 08:55
Antwort auf:Re:hey Jungs von Amian_3rd


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>Ich habe halt nur sehr wenig Ahnung von der Materie, und es kommt auch noch ein Ex-Frau Steuerklassen Mischmasch dazu. :/
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Steuerklassenmischmasch ist für die Jahreserklärung auch nicht sonderlich kompliziert, da die Steuerklasse im Grunde nur regelt wie hoch Deine Vorauszahlung in Form von Lohnsteuer auf die festzusetzende Einkommensteuer ist.
Für die Jahreserklärung ist letztlich nur entscheidend, ob Du mit Deiner Exfrau noch zusammenveranlagt werden willst/kannst oder eben nicht. Kann jeder Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt vor Ort und auch jeder Berater.


>Aber Immobilie ist in Berlin und selbstgenutzt. Bzgl der Arbeit im Ausland dachte ich nur dass es der deutsche Staat genau erklärt haben möchte was ich denn bis September 2018 (Rückkehr aus London) so getrieben habe.

Selbst genutzte Immobilie und die damit in Zusammenhang stehenden Kredite sind für die Einkommensteuer eigentlich  irrelevant. Von daher besteht deswegen auch nicht unbedingt der Bedarf einen Berater hinzuziehen. Von daher kannst Du da sicherlich nicht viel falsch machen, wenn Du den erst Besten nimmst, bei dem Du ein gutes Gefühl hast.

Bei der Arbeit im Ausland hast Du Recht wenig Angaben gemacht. Wenn Du auf Veranlassung Deines deutschen Arbeitgebers im Ausland gewesen bist und den Arbeitslohn weiter von Deinem deutschen Arbeitgeber bezogen hast und lediglich Bedarf besteht, Werbungskosten für den Auslandsaufenthalt zu ermitteln kann das sicherlich jeder Berater/Lohnsteuerhilfeverein.
Wenn Du in London gearbeitetet hast mit Lohnbezug und Steuerabzug dort, wird's unter Umständen komplexer. Dann würde ich einen Berater empfehlen (pauschal, ich kenne keine in  Berlin) und geich auf den Auslandsaufenthalt hinweisen
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