Thema:
Re:hey Jungs flat
Autor: jabbathehutt
Datum:26.02.19 16:58
Antwort auf:hey Jungs von Amian_3rd

>>95 prozent gilt imo nur strafrechtlich nicht für Steuerfestsetzung. Für die Festsetzung bleibt's bei 3Jahren und dann wären wir bei Ablauf 2017 und meine Frage gar nicht mehr so utopisch. Verfahren kann ja schon länger laufen und Erklärungen erst in Folgeverfahren nacherstellt werden. Was weiss denn ich, ich war ob des alten Veranlagungszeitraums baff
>
>Ich sehe ihr wisst Bescheid. Könnt ihr mir evtl mit meiner Frage helfen? :)
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>(ein post weiter unten)


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Gearbeitet: als Arbeitnehmer? wie viele Tage davon im Ausland? und wo im Ausland?
Immobilie im Ausland...s.o.

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