Thema:
hey Jungs flat
Autor: Amian_3rd
Datum:26.02.19 16:49
Antwort auf:Re:Der Thread ist aus 2007... von manic miner

>95 prozent gilt imo nur strafrechtlich nicht für Steuerfestsetzung. Für die Festsetzung bleibt's bei 3Jahren und dann wären wir bei Ablauf 2017 und meine Frage gar nicht mehr so utopisch. Verfahren kann ja schon länger laufen und Erklärungen erst in Folgeverfahren nacherstellt werden. Was weiss denn ich, ich war ob des alten Veranlagungszeitraums baff

Ich sehe ihr wisst Bescheid. Könnt ihr mir evtl mit meiner Frage helfen? :)

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