Thema:
Re:Der Thread ist aus 2007... flat
Autor: jabbathehutt
Datum:26.02.19 15:53
Antwort auf:Re:Der Thread ist aus 2007... von manic miner

>Bei Nichtabgabe der Erklärung Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung von 3 Jahren.
>Dann bei Hinterziehung 10 Jahre Festsetzungsverjährung. Die Herren können schon recht weit zurück und der Besuch kann ja schon ein paar Tage zurückliegen.
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>Dass es sich um so einen alten Thread handelt löst mein Erstaunen aber umso erfreulicher auf :-)
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>Gesendet mit M! v.2.7.0



Ab 2004 bei NICHTABGABE wäre der 95% Zeitpunkt, also Dann, wenn üblicherweise die Veranlagungsarbeiten abgeschlossen sind, massgeblich.
dieser liegt meist beim 31.10. des 2. Jahres (31.10.2006).
Plus 10 Jahre- also auch steuerlich längst verjährt.
strafrechtlich fallen die verjährungszeiträume nochmals kürzer aus (5 Jahre) und verlängern sich allenfalls auf 10 Jahre bei schwerer Steuerhinterziehung.




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Gesendet mit M! v.2.7.0


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