Thema:
Re:Der Thread ist aus 2007... flat
Autor: manic miner
Datum:26.02.19 15:45
Antwort auf:Der Thread ist aus 2007... von jabbathehutt

Bei Nichtabgabe der Erklärung Anlaufhemmung der Festsetzungsverjährung von 3 Jahren.
Dann bei Hinterziehung 10 Jahre Festsetzungsverjährung. Die Herren können schon recht weit zurück und der Besuch kann ja schon ein paar Tage zurückliegen.

Dass es sich um so einen alten Thread handelt löst mein Erstaunen aber umso erfreulicher auf :-)
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