Thema:
Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung flat
Autor: deros
Datum:25.02.19 15:21
Antwort auf:Re:Arbeitslosengeld und Urlaubsabgeltung von JayThomas

>Ist im Beruf der Kinderpflegerin leider etwas anders. Schließzeiten müssen beachten werden und wirklich eine freie Urlaubsenscheidung sind max. 5 Tage. Man konnte ihn also nicht bewusst nich nehmen, sondern man muss ihn nehmen wenn der KiGa geschlossen hat (August, Weihanchten, Ostern...)

Dann sollte sie sich nach einem anderen Kindergarten umsehen. Meine Verlobte ist ebenfalls Erzieherin und hatte bei ihren bisherigen Arbeitgebern nie das Problem, dass sie ihre Urlaubstage nicht frei legen könnte.

Ich weiß nicht, wo ihr lebt, aber es lohnt sich sich bei Betriebskindergärten umzuschauen. Die haben meist/oft diese ganzen Schließtage nicht. Solltet ihr irgendwo auf dem Land leben, ist das vermutlich natürlich aber schwierig.


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